Die vorzeitige Einschulung
Überlegungen aus schulpsychologischer Sicht
Dorothea Steinlechner-Oberläuter
(Infoblatt – Schulpartnerschaft, 2007/1)
Gabriele ist im 2. Kindergartenjahr. Sie ist ein fröhliches Mädchen, aufgeschlossen gegenüber allem Neuen, sie singt und malt gerne und beschäftigt sich mit Begeisterung mit den sogenannten „Vorschulblättern“, die ihr aufgrund ihrer Nachfrage im Kindergarten und im Elternhaus vorgelegt werden. Aufgrund dieser Beobachtungen überlegen die Eltern des Mädchens eine vorzeitige Einschulung, obwohl Gabriele noch nicht schulpflichtig ist und erst im Februar des kommenden Schuljahres ihren 6. Geburtstag feiern wird.
Aus schulrechtlicher Sicht ist dies erstmals möglich: Während bisher nur solche Kinder in die erste Klasse aufgenommen werden konnten, die bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden, können nun auch jene noch nicht schulpflichtigen Kinder die Schule besuchen, die bis zum 1. März des folgenden Kalenderjahres den 6. Geburtstag feiern.
Allerdings ist diese Aufnahme nur dann zulässig, wenn das Kind schulreif ist und – so lautet der Gesetzestext – „über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügt“ (Schulpflichtgesetz § 7.(1.))
Wann ist ein Kind nun schulreif? Genügt es, dass das Kind seinen Namen schreiben kann und fehlerfrei bis 20 zählt? Sicher nicht, denn wichtiger als angelernte Fertigkeiten ist die Entwicklung von gewissen Grundfähigkeiten, die als Basis für die kommenden schulischen Lernanforderungen gelten können: Gestaltauffassung, Gestaltwiedergabe, räumliche Orientierung, auditive und visuelle Merkfähigkeit, Mengenauffassung, phonologische Bewusstheit und Feinmotorik sind nur einige davon. All diese Fähigkeiten werden unter dem Begriff der „kognitiven“ Schulfähigkeit zusammengefasst, sind meist gut beobachtbar und mittels genormter Testverfahren rasch und verlässlich mess- und vergleichbar. Viele gut geförderte Kinder weisen in diesem Bereich einen hohen Kompetenzgrad auf.
Schulreife hat jedoch immer schon alle Persönlichkeitsbereiche des Kindes, also sowohl die kognitive, als auch die körperliche und sozial-emotionale Entwicklung umfasst. Im derzeit gültigen Gesetzestext wird zwar der Zeitpunkt der frühestmöglichen Einschulung um 2 Monate herabgesetzt, als Gegengewicht jedoch das Erfordernis der „sozialen Kompetenz“ in besonderer Weise als Kriterium der Schulreife hervorgehoben.
Im Falle von Gabriele werden sich die Eltern folgende Fragen stellen müssen:
Kann ihre Tochter zwar grundsätzlich über ihr Lebensalter hinausgehende Aufgabenstellungen lösen, ist aber von ihrer Arbeitshaltung und Ausdauer noch eher ein Kindergartenkind? Braucht sie Zuwendung und Anleitung, um bei der Sache bleiben zu können? Wie geht es ihr, wenn ihr etwas nicht auf Anhieb gelingt? Kann sie sich schon „durchbeißen“ oder ist sie dann gleich sehr verzagt und braucht Zuspruch oder Erholungszeit? Ist ihr der Schulweg zumutbar?
Natürlich können geringe Frustrationstoleranz und Konzentrationsprobleme vielfältige Ursachen haben und sind nicht immer ein Reifeproblem. Entwicklung ist kein geradliniger Prozess, sondern geht in Schüben, Rückschritten, Stagnationen, kleinen Schritten und großen Sprüngen vor sich. Phasen von Unausgeglichenheiten und Spannungen auch zwischen verschiedenen Entwicklungsbereichen sind Teil der normalen Entwicklung.
Je größer jedoch die Diskrepanz zwischen kognitivem und sozialem Entwicklungsstand bei noch nicht schulpflichtigen Kindern ist, desto höher ist auch das Risiko einer Überforderung durch einen etwaigen Schulbesuch. Diese Überforderung kann sich bereits kurz nach Schuleintritt zeigen, manchmal jedoch auch erst Jahre später, wenn auftretende Konzentrations- und Durchhalteprobleme oder Schwierigkeiten beim Übertritt in eine weiterführende Schule als Ausdruck einer subtil wirkenden Dauerbelastung gedeutet werden können.
Eltern tun deshalb bei der Frage einer vorzeitigen Einschulung ihres Kindes gut daran, nicht nur die kurzfristigen Erfolgschancen im Auge zu haben, sondern an die gesamte Schullaufbahn zu denken.
Die Möglichkeit des vorzeitigen Schulbesuchs sollte jenen Kindern vorbehalten bleiben, die in allen Entwicklungsbereichen ihrem Alter voraus sind und eine hohe Stabilität im Umgang mit Belastungen bewiesen haben.