
Psychotherapeutische Unterstützung
für Kinder und Jugendliche
Ausgangsüberlegungen:
Zweck einer Psychotherapie ist:
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seelisches Leid zu heilen oder zu lindern
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in Lebenskrisen zu helfen
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gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern
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die persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern zitiert nach: https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Medizin-und-Gesundheitsberufe/Berufe-A-bis-Z,-Berufslisten-und-Gesundheitsberuferegister.html (Stand 4. 2. 2025))
Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen:
Alle Eltern wünschen sich glückliche, realitätstüchtige und beziehungsfähige Kinder.
Der Weg zum Erwachsensein verläuft jedoch für kein Kind konfliktfrei. Vom Säugling über die Pubertät bis in die Adoleszenz sind alterstypische Entwicklungsaufgaben zu bewältigen.
Manche Kinder müssen zusätzlich Verlusterfahrungen und Belastungen verarbeiten.
Wenn Ängste, Zwänge, depressive oder aggressive Stimmungslagen oder psychosomatische Symptome auftreten, so ist das oft ein Zeichen, dass es momentan nicht gelingt, mit aktuellen Konflikten oder länger andauernden
Belastungen ausreichend gut umzugehen.
Fachpsychologische Beratung der Eltern und/oder psychotherapeutische Behandlung des Kindes können dabei helfen, blockierte Entwicklungswege freizulegen und das psychische Gleichgewicht wieder herzustellen.
Krisen können so zur Entwicklungschance für die ganze Familie werden.
Mein methodischer Zugang:
Meine psychotherapeutische Zugangsweise fußt auf der analytisch orientierten und tiefenpsychologisch fundierten Methode.
In mein Behandlungskonzept haben jedoch auch Elemente der Systemtheorie, der non-direktiven Gesprächstherapie, der non- direktiven Spieltherapie, der Integrativen Sandspieltherapie“ sowie des Autogenen
Trainings Eingang gefunden.
Auch traumatherapeutische Ansätze, die ich in meinen Ausbildungen gelernt habe, werden nicht vernachlässigt.
Ablauf:
Im Erstgespräch interessiere ich mich für Ihre Sorgen und für die Beobachtungen, die Sie veranlassen, psycho-logische Hilfe für Ihr Kind zu suchen. Stationen der bisherigen Entwicklungen und bereits unternommene Lösungsversuche sind ebenfalls Thema im Erstgespräch.
In den meisten Fällen vereinbare ich anschließend 3 Stunden mit dem Kind.
In diesen geht es zunächst um Vertrauensaufbau und um das Herstellen einer Beziehung, sowie um diagnostische Überlegungen, aber auch erste therapeutische Interventionen können bereits ihren Platz finden.
Im Anschluss erhalten Sie als Erziehungsberechtigte in einem weiteren Gespräch meine Einschätzung der Situation und einen Vorschlag für die psychotherapeutische Behandlung.
Im Rahmen von Therapien mit Kindern stellen regelmäßige Elternberatungen einen
wesentlichen Faktor für das Erreichen der Therapieziele dar.
Kosten:
Die Kosten sind abhängig von der Dauer der Psychotherapie, die je nach Fragestellung und Zielsetzung variieren kann.
Tarif für 1 Einheit (= 50 Minuten): 105 €
Eine Einreichung bei Ihrer Gesundheitskasse ist möglich, bei krankheitswertjger Diagnose erfolgt eine anteilige Rückerstattung des Honorars.
Dafür ist es nötig, eine Bestätigung einer ärztlichen Untersuchung (Hausarzt/Hausärztlin, Kinderarzt/Kinderärztlin, Kinderpsychiater*in) beizulegen, die vor der zweiten Stunde erfolgen muss.
Diesbezügliche Formulare erhalten Sie auf der Homepage Ihrer Gesundheitskasse.
Wichtig zu wissen:
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Absageregelung:
Kann eine vereinbarte Behandlungseinheit nicht wahrgenommen werden, so ersuche ich um Absage per E-Mail an dorothea.steinlechner@gmx.at oder per SMS an 0660-246047 abzusagen. Bis zu 24 Stunden vor dem Termin gilt der
Termin als rechtzeitig abgesagt und Ihnen entstehen keine Kosten.
Sollte der Termin kurzfristig abgesagt werden (kürzer als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) oder sollten Sie nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, verrechne ich in der Regel ein Ausfallhonorar in der Höhe von 50%
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Verschwiegenheitspflicht:
Die Verschwiegenheit ist eine Berufspflicht von Klinischen Psycholog*innen sowie Gesundheitspsycholog*innen, die gesetzlich im Psychologengesetz verankert ist.
Konkret bedeutet dies, dass Themen und Inhalte des psychologischen Diagnostikprozesses, von Beratungs-gesprächen und klinisch-psychologischen Behandlungseinheiten der Verschwiegenheit unterliegen und ohne Ihre schriftliche Zustimmung von mir nicht an andere Personen oder Institutionen weitergegeben werden dürfen.
Eine Ausnahme hiervon stellt die Selbst- und Fremdgefährdung (z.B. akute Suizidgefährdung) von Personen dar.
In diesen Fällen bin ich aufgrund meiner Profession dazu verpflichtet, Unterstützungsmaßnahmen (z.B. Einschalten der Polizei, Rufen der Rettung, Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe) auch gegen Ihren Willen bzw. den Willen Ihres Kindes einzuleiten.
Ein klärendes Gespräch mit Ihnen und Ihrem Kind im Vorfeld ist hierfür die Basis.
